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Steinbachstraße 64, 66424 Homburg +496841756213 info@ogv-erbach.de Dienstags: 15 bis 18 Uhr

Häufig gestellte Fragen zum Maischen und Brennen

  • Muss man Mitglied sein, um beim OGV Maische brennen zu lassen?

    Antwort: Nein, es können auch Nichtmitglieder bei uns brennen lassen. Mitglieder haben allerdings einen Preisvorteil.

  • Kann ich beim OGV Erbach Obst zum Brennen abgeben?

    Antwort: Die Abgabe von Frischobst wie Mirabellen, Kirschen, Quitten, Birnen usw. zum Brennen ist leider nicht möglich. Zum Brennen muss das Obst zunächst vergoren werden. Dies geschieht durch das sogenannte Einmaischen, ein Vorgang der ca 2 bis 4 Wochen dauert. Aus Platzgründen kann der Verein das Einmaischen nicht übernehmen. Wie eine Maische durchgeführt wird, erklärt folgende Internetseite sehr anschaulich: http://www.maische.com/einmaischen/obstmaische/index.html . Die fertige Maische kann dann zu den vorher bekannt gegebenen Terminen beim OGV abgegeben werden.

  • Was darf ich zur Herstellung von Schnaps verarbeiten?

    Antwort: In unserer Brennerei können Sie, wenn Sie kein eigenes Brenngerät besitzen, als sogenannter Stoffbesitzer bis zu 50 Liter reinen Alkohol pro Kalenderjahr gewinnen. Als Stoffbesitzer dürfen Sie ausschließlich im Steuergebiet selbstgewonnene Rohstoffe, wie z.B. Obst, Beeren, Wein oder Wurzeln sowie deren Rückstände, zur Alkoholgewinnung einsetzen. Die für Sie als Stoffbesitzer zulässigen Rohstoffe ergeben sich aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 Alkoholsteuergesetz in Verbindung mit der Rohstoffliste. Sie treten als Stoffbesitzer in die Rechte und Pflichten des Brennereibesitzers, in dessen Brennerei Sie Ihren Alkohol gewinnen, ein. Von Personen, die zu einem gemeinsamen Haushalt gehören, ist nur eine Person berechtigt, aus selbstgewonnenen zulässigen Rohstoffen Alkohol zu gewinnen. Als selbstgewonnen sind Rohstoffe anzusehen, die von Ihnen (als Stoffbesitzer) als Eigentümer, Nießbraucher oder Pächter geerntet (z.B. Obst) oder von Ihnen oder Ihrem Beauftragten gesammelt (z.B. wildwachsende Beeren und Wurzeln) oder in einem von Ihnen für eigene Rechnung geführten Betrieb erzeugt worden sind (z.B. Wein, Weintrester, Weinhefe). Rohstoffe gelten auch dann als "selbstgewonnen", wenn sogenannte Baumpaten Obst auf Grundstücken der öffentlichen Hand (z.B. Kommunen) ernten. Zum Nachweis der Baumpatenschaft muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden können, aus der eine eindeutige Zuordnung bestimmter Obstbäume auf dem betreffenden öffentlichen Grundstück zu dem Baumpaten und die Übernahme der Pflege dieser Obstbäume durch den Baumpaten hervorgeht. Wer beim OGV Erbach brennt muss nachweisen können, dass die von ihm zum Brennen angemeldeten Rohstoffe selbstgewonnen sind. Als selbst gewonnen gilt, wenn der Stoffbesitzer das Obst als Eigentümer, Pächter oder Nießbraucher der entsprechenden Grundstücke geerntet hat und die Nutzungsrechte schriftlich nachweisen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.kleinbrenner-verband.de/stoffbesitzerbrennen.html

  • Was ist eine Obstmaische?

    Die Obstmaische dient dazu, den im Obst enthaltenen Zucker zu Alkohol umzuwandeln. Sie besteht aus zerkleinerten Früchten und dem austretenden Saft (Most). Das Zerkleinern des Obstes nennt man auch "Musen". Je nach Obstart dauert die Vergärung der Maische 2 bis 3 Wochen. Bei der Vergärung verwandeln die in der Maische vorhandenen Hefebakterien Zucker in Alkohol (Ethanol). Dieser wird zusammen mit den darin enthaltenen Aromastoffen durch Destillation (Brennvorgang) separat gewonnen.

  • Kann ich den Gärvorgang beschleunigen?

    Der Zucker befindet sich in den Zellen des Obstes, welche durch eine Kittsubstanz, das Pektin, zusammengehalten werden. Um den Gärvorgang zu beschleunigen, kann man die Spaltung des Pektins durch Enzymzusatz (so genannte Antigeliermittel) vornehmen. Besonders Kernobst enthält sehr viel Pektin, so dass diese Maischen oft sehr dickflüssig sind. Bei der Gärung wird das Pektin langsam abgebaut, so dass die Maische dünnflüssiger wird. Damit werden eine bessere Pumpfähigkeit, schnellere und vollkommenere Vergärung, eine verminderte Deckenbildung, eine bessere Wärmeübertragung sowie ein leichteres Einrühren von verschiedenen Maischebehandlungsstoffen bewirkt.

  • Wie stelle ich eine Obstmaische her?

    Zur Herstellung der Maische wird das Obst zunächst grob zermahlen. Dabei sollte besonders bei Steinobst (z.B. Zwetschen oder Mirabellen) darauf geachtet werden, dass die im Obst enthaltenen Steine nicht beschädigt werden, da diese sonnst gegebenfalls Blausäure freisetzen können. Ein Zuviel an Blausäure führt zu einen starken Mandelgeschmack und in Extremfällen zu Gesundheitsschäden. Um eine Essigsäuregärung zu vermeiden und um die Fruchtaromen zu erhalten, muss die Maische von Sauerstoff ausgeschlossen werden. Daher wird die Maische in Gärbehälter aufbewahrt, die mit einem Gärspund verschlossenen sind. Dadurch kann das entstehende Kohlendioxid entweichen, ohne dass Sauerstoff in den Behälter gelangt.

  • Wie vermeide ich eine Fehlgärung und den Verlust von Aroma?

    (Aus Wikipedia:) In der Brennmaische befinden sich neben den erwünschten wilden Hefen auch einige nicht erwünschte. Damit sich diese bei der Gärung nicht durchsetzen, man spricht dann von einer Spontangärung, gibt man der Maische Reinzuchthefen in Form von Trockenhefe, Flüssighefe und Presshefe zu. Zur Vermehrung der Hefezellen braucht man Stickstoff- und Phosphorverbindungen sowie Vitamine (besonders Vitamin B1). Diese kann man zusammen mit Gärsalzen oder Hefenährstoffen der Maische zusetzen. Neben den Hefen kommen aus dem Obst und damit in der Maische zahlreiche weitere Mikroorganismen vor, die die Maische verderben können. Diese werden zwar durch den bei der Gärung entstehenden Alkohol in ihrem Wachstum gehemmt, jedoch ist zu Beginn der Gärung davon noch nichts in der Maische vorhanden. Um die Hemmung von unerwünschten Bakterien trotzdem sicherzustellen und für zugegebene Enzyme den optimalen pH-Wert einzustellen wird Säure hinzugefügt. Säurezusatz wird daher besonders bei säurearmen Früchten, wie beispielsweise der Apfelsorte Golden Delicious, empfohlen. Die Einstellung auf pH 2,8-3 wäre ein idealer Säureschutz. Das Problem ist aber, dass bei einem Säurezusatz die Enzymwirkung bei einem pH-Wert unter 3 stark gehemmt ist. Wenn das Obst sauber und gesund ist und die Maische sofort nach dem Gärungsende gebrannt wird, genügt ein pH-Wert von 3,2 bis 3,5 in der Maische. Bei diesem pH-Wert ist noch eine ausreichende Enzymwirkung gegeben. Sollte eine längere Maischelagerung notwendig sein, so kann bei Gärungsende noch Säure zugegeben werden, damit ein pH-Wert um 2,8 erreicht wird.

Straßenansicht des Vereinsheims

Öffnungszeiten

Gaststätte:

Sonntags: 10 bis 13 Uhr*
und jeden ersten und dritten Freitag im Monat: 18 bis 23 Uhr (Sommerbiergarten bis 22 Uhr)

*(An Ostern und Pfingsten ist am zweiten Feiertag geöffnet, an Neujahr ist geschlossen.)

Verkauf:

Dienstags: 15 bis 18 Uhr

Adresse

Obst- und Gartenbauverein Erbach e.V.
Steinbachstraße 64
66424 Homburg

(06841) 756213
info@ogv-erbach.de
Di: 15.00 - 18.00