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Häufig gestellte Fragen zur Saftherstellung

  • Bekomme ich Saft aus meinen eigenen Äpfeln?

    Antwort: In der Regel nicht, außer Sie liefern so viele Äpfel an (ca. 1,5 Tonnen), dass die Menge eine komplette Pressung ergibt. Im Allgemeinen ist der Geschmack des Safts auch besser, wenn er nicht nur aus einer einzigen Apfelsorte gepresst wurde. Saft aus nur einer Sorte ist dann nämlich oft zu süß oder zu sauer. Verschiedene Sorten ergeben meist ein ausgeglicheneres Säure-Süße-Verhältnis.

  • Muss ich Mitglied sein, um aus meinen Äpfeln Saft pressen zu lassen?

    Antwort: Nein. Äpfel abgeben können auch Nichtmitglieder. Für sie gelten jedoch andere Preise als für Mitglieder. Weitere Hinweise finden Sie auf dem Preisblatt der Seite "Mosterei"

    Zur Seite "Mosterei"
  • Bekomme ich beim OGV auch naturtrüben Saft?

    Antwort: Normalerweise nicht. Zu den Trübstoffen gehören Eiweiße, Pektine und phenolische Verbindungen (z.B. ätherische Verbindungen oder einige Aromastoffe), die die Haltbarkeit des Saftes negativ beeinflussen können. Da die Haltbarkeit des trüben Saftes nicht absehbar ist, kann für die Dauer der Haltbarkeit keine Garantie gegeben werden. Deshalb wird der Saft bei uns geklärt. In der Lebensmitteltechnologie ist das Klären ein Standard, um sowohl die Qualität als auch die Präsentation der Flüssigkeiten sicherzustellen. Statistiken zeigen, dass klarer Saft nicht nur ästhetisch ansprechender ist, sondern auch eine längere Haltbarkeit hat. Die Trübungen können mithilfe eines Klärhilfsmittels entfernt werden. Bei der Herstellung unseres Saftes werden Klärmittel eingesetzt. Diese Methode ist effektiv, da die Klärmittel vor der Abfüllung vollständig entfernt wird und somit keine Rückstände im Saft verbleiben. Wer naturtrüben Saft vom OGV Erbach bekommen möchte, setzt sich am besten während der Apfelsaftsaison (also in der Zeit, in der der Saft beim OGV hergestellt wird - ca. Ende September bis Mitte Oktober) mit dem ersten Vorsitzenden in Verbindung. Unter Umständen kann an den Presstagen trüber, frisch gepresster Saft ohne Haltbarkeitsgarantie erworben werden.

  • Was muss ich beachten, wenn ich Äpfel beim OVG zur Saftherstellung abgebe?

    Antwort: Der Apfelsaft ist innerhalb der nächsten vier Wochen samstags von 9.30 bis 12 Uhr oder dienstags von 15 bis 18 Uhr am Vereinsheim abzuholen. Für unvorhersehbare Schäden an der Apfelsaftanlage, die bei der Verarbeitung der Äpfel auftreten, übernimmt der Verein keine Haftung. Bei Unmöglichkeit der Leistung zahlt der Verein die Ankaufssumme pro 50 kg. (zzt. 6,- €)

  • Wie lange ist der Saft des OGV Erbach haltbar?

    Antwort: Der OGV Erbach gibt für die Haltbarkeit des von ihm hergestellten und klar gefilterten Saftes eine Garantie bei ungeöffneten Flaschen für den Zeitraum ab der Herstellung bis zum Endes des darauffolgenden Jahres, also mindestens 1 Jahr.

  • Wann und wo kann ich die leeren Flaschen wieder abgeben?

    Antwort: Die leeren Flaschen können Sie in unserem Vereinsheim in der Steinbachstraße 64 zurückgeben, und zwar immer dienstags in der Zeit von 15 bis 18 Uhr. Denken Sie daran: Bei uns zahlen Sie 25 Cent Pfand pro Flasche. Daher ist es am besten, wenn Sie die Flaschen wieder bei uns zurückgeben.

  • Ist der Saft naturrein?

    Antwort: Ja. Der Saft gilt zwar nicht als vegan, ist aber naturrein. Er besteht ausschließlich aus gepressten Äpfeln. Der Saft wird nach dem Pressen geklärt und gefiltert. Die nicht veganen Zusatzstoffe, die für das Klären notwendig sind, werden vollständig herausgefiltert.

  • Ist der Saft rein vegan?

    Antwort: Nein. Der fertig hergestellte Saft ist zwar ausschließlich vegan. Da bei der Herstellung (Klärung) des Saftes Speisegelatine eingesetzt wird, gilt der Saft aber nicht als vegan. Bei Speisegelatine handelt es sich um ein nicht vegetarisches Mittel. Dieses wird dem Saft hinzugefügt, um die Trübstoffe zu binden, die dann herausgefiltert werden. Es verbleiben somit keine Rückstände davon im Saft.

Straßenansicht des Vereinsheims

Öffnungszeiten

Gaststätte:

Sonntags: 10 bis 13 Uhr*
und jeden ersten und dritten Freitag im Monat: 18 bis 23 Uhr (Sommerbiergarten bis 22 Uhr)

*(An Ostern und Pfingsten ist am zweiten Feiertag geöffnet, an Neujahr ist geschlossen.)

Verkauf:

Dienstags: 15 bis 18 Uhr

Adresse

Obst- und Gartenbauverein Erbach e.V.
Steinbachstraße 64
66424 Homburg

(06841) 756213
info@ogv-erbach.de
Beratung, Verkauf, Arbeitseinsatz:
Dienstags: 15 - 18 Uhr